Versicherungslösungen

Fahrzeugversicherung für Foodtrucks

Foodtruck & Verkaufsanhänger VersicherungDeine Fahrzeugversicherung beinhaltet eine Haftpflichtversicherung (bis zu € 100 Mio.) und eine Vollkaskoversicherung (inkl. Teilkasko).


GAP-Deckung

GAP Versicherung für FoodtrucksWird Dein kreditfinanzierter oder geleaster Foodtruck/Verkaufsanhänger entwendet oder es liegt ein Totalschaden vor, wird die Differenz (GAP = Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet.

 

 

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Wenn der finanzierte Food Truck ein Unfall- oder Diebstahlopfer wird

Viele Food Trucker schließen natürlich für ihr kreditfinanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Vollkasko Versicherung ab. Damit sollen alle Unfallschäden bezahlt werden, schließlich ist der Truck ja die Basis der eigenen Existenz. Das Problem: Die klassische Versicherung erstattet in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert. Das reicht meistens für einen kurzfristig zu beschaffenden Food Truck oder Imbisswagen nicht aus.

Können Food Trucker die Lücke zwischen Wiederbeschaffungs- und Neuwert des Food Trucks versichern?

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Transportmittelunfall (nur in Verbindung mit Sachversicherung)

Werden aufgrund eines Unfalles Waren/Vorräte bzw. Betriebseinrichtung im Food Truck/ Verkaufsanhänger beschädigt und Dein Betrieb kann nicht fortgeführt werden, wird Dir der durch die Betriebsunterbrechung entstandene wirtschaftliche Folgeschaden erstattet (max. 30 Tage und € 30.000).

 

 

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Wenn der finanzierte Food Truck ein Unfall- oder Diebstahlopfer wird

Viele Food Trucker schließen natürlich für ihr kreditfinanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Vollkasko Versicherung ab. Damit sollen alle Unfallschäden bezahlt werden, schließlich ist der Truck ja die Basis der eigenen Existenz. Das Problem: Die klassische Versicherung erstattet in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert. Das reicht meistens für einen kurzfristig zu beschaffenden Food Truck oder Imbisswagen nicht aus.

Können Food Trucker die Lücke zwischen Wiederbeschaffungs- und Neuwert des Food Trucks versichern?

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Betriebsschließung (derzeit Abschluss nicht möglich!)

Wir bitten Sie zu beachten, dass dieser Baustein aktuell und bis auf Weiteres nicht versichert werden kann und daher im Angebotsrechner nicht berücksichtigt wird! (Stand 03/2020)
 
Wenn aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten die zuständige Behörde die Schließung/Desinfektion des Food Trucks/Verkaufsanhängers oder des mitversicherten Lagers verordnet, wird Dir eine Tagesentschädigung für jeden Tag der Schließung erstattet (max. 30 Tage und € 350 / Tag).


Kühlgut Versicherung (nur in Verbindung mit Sachversicherung)

Werden im Food Truck/Verkaufsanhänger oder im mitversicherten Lager befindliche Waren/Vorräte (einschließlich deren Verpackung) durch den Ausfall/mangelhafte Funktion von Kühlsystemen beschädigt, zerstört oder unbrauchbar, wird dieser Schaden erstattet. Die Höchstentschädigung hierfür beträgt € 10.000 je Schadenfall.


Ertragsausfall für Foodtrucks (nur in Verbindung mit Sachversicherung)

Ertragsausfall für FoodtrucksWerden aufgrund eines Sachschadens (z.B. Unfall, Brand, Vandalismus) Waren/Vorräte bzw. Betriebseinrichtung im Foodtruck/ Verkaufsanhänger beschädigt und Dein Betrieb kann vorübergehend nicht fortgeführt werden, wird Dir der durch die Betriebsunterbrechung entstandene wirtschaftliche Folgeschaden erstattet (max. 12 Monate Haftzeit und vereinbarte Entschädigungsgrenze, max. € 250.000).


Sachversicherung für Foodtrucks

Wenn Deine Waren/Vorräte bzw. Betriebseinrichtung in Deinem Food Truck/ Verkaufsanhänger oder Imbisswagen durch äußere Einwirkungen beschädigt oder zerstört werden, genießt Du Dank der All Risk-Deckung umfangreichen Schutz bis zur von Dir festgelegten Versicherungssumme. Mitversichert gelten Wertsachen bis 5.000 € und Bargeld bis 2.500 €.


Haftpflicht

Dieser Bereich versichert Dich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (Absicherung berechtigter Ansprüche od. Abwehr
unberechtigter Ansprüche Dritter durch Personen- und Sachschäden bis € 3 Mio. und Vermögensschäden bis zu € 100.000).