Werden aufgrund eines Sachschadens (z.B. Unfall, Brand, Vandalismus) Waren/Vorräte bzw. Betriebseinrichtung im Foodtruck/ Verkaufsanhänger beschädigt und Dein Betrieb kann vorübergehend nicht fortgeführt werden, wird Dir der durch die Betriebsunterbrechung entstandene wirtschaftliche Folgeschaden erstattet (max. 12 Monate Haftzeit und vereinbarte Entschädigungsgrenze, max. € 250.000).