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Wenn der finanzierte Food Truck ein Unfall- oder Diebstahlopfer wird

Viele Food Trucker schließen natürlich für ihr kreditfinanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Vollkasko Versicherung ab. Damit sollen alle Unfallschäden bezahlt werden, schließlich ist der Truck ja die Basis der eigenen Existenz. Das Problem: Die klassische Versicherung erstattet in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert. Das reicht meistens für einen kurzfristig zu beschaffenden Food Truck oder Imbisswagen nicht aus.

Können Food Trucker die Lücke zwischen Wiederbeschaffungs- und Neuwert des Food Trucks versichern?

Food Truck-Versicherungsexperte,  Matthias Glass sagt „Ja“. Bei Anschaffung eines neuen Fahrzeuges durch Kreditfinanzierung oder Leasing benötigt man den Einschluss der „GAP-Deckung“. „Gap“ ist Englisch und bedeutet „Lücke“. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sichert bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen in aller Regel bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ab. Das Gleiche gilt für den Fall eines Diebstahls.  Oftmals ist dieser jedoch niedriger als die noch ausstehenden Leasing- oder Kreditraten. Dieser Unterschied muss dann vom Versicherungsnehmer getragen werden – es sei denn, er hat eine GAP-Deckung. Denn diese sichert genau diese „Sicherheitslücke“ für den Versicherten ab.

Mit den Bausteinen der Food Truck Versicherung könnt ihr Euch Euren Versicherungsschutz á la carte zusammenstellen.

Das Beste ist, Ihr lasst Euch von unserem Food Trucker Versicherungsexperten, Matthias Glass beraten. Ruft einfach an  oder schreibt eine Mail. Wir schauen  dann mit Euch gemeinsam, welche Absicherung für Euren Food Truck wirklich notwendig ist.

 

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GAP-Deckung

GAP Versicherung für FoodtrucksWird Dein kreditfinanzierter oder geleaster Foodtruck/Verkaufsanhänger entwendet oder es liegt ein Totalschaden vor, wird die Differenz (GAP = Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet.     Weiterlesen...